Rechtsprechung
   Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,87778
Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18 (https://dejure.org/2019,87778)
Richterdienstgericht Sachsen, Entscheidung vom 02.12.2019 - 66 DG 1/18 (https://dejure.org/2019,87778)
Richterdienstgericht Sachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2019 - 66 DG 1/18 (https://dejure.org/2019,87778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,87778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
    Die dienstliche Beurteilung eines Richters und jede dazu abgegebene Stellungnahme einer übergeordneten dienstaufsichtführenden Stelle, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befasst, stellen sich als Maßnahmen der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG dar (vgl. BGH, Urt. v. 10.8.2001 - RiZ(R) 5/00 - juris Rn. 29).

    Von dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof als Dienstgericht des Bundes auch nicht mit seinem Urteil vom 10.8.2001, Az. RiZ (R) 5/00, abgerückt.

    Allenfalls indirekt kann aus der Formulierung "Spitze der Exekutive" (vgl. BGH, Urt. v. 10.8.2001, a.a.O., Rn. 35; zu dieser Formulierung vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 22.10.1974, 2 BvR 147/70, BVerfGE 38, 139, 151 und 152) geschlossen werden, dass der Bundesgerichtshof an seiner Auffassung zur Zuständigkeit des Ministers oder des Vertreters im Amt festhält.

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
    Selbst wenn sich der zuständige Staatsminister die von einem von ihm weisungsfrei beauftragten Amtsträger vorgenommene Maßnahme in diesem gerichtlichen Prüfungsverfahren nachträglich zu Eigen gemacht hätte, wäre der Zuständigkeitsmangel dadurch nicht behoben worden (vgl. BGH, Urt. v. 31.1.1984, a. a. O., Rn. 17).

    Im Hinblick auf den Hilfsantrag wird indes darauf hingewiesen, dass die Verhandlungsführung eines Richters in den Kernbereich der richterlichen Tätigkeit fällt und daher für die Dienstaufsicht kein Raum ist (vgl. BGHZ 47, 275, 287; 57, 344, 350), solange sich der betreffende Richter nicht offensichtlich prozessordnungswidrig verhält (vgl. BGH, Urt. v. 31.1.1984 - RiZ (R) 3/83 - juris Rn. 12).

  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 4.6.2009 - RiZ (R) 5/08 - BGHZ 181, 268-278 weitere Ausführungen zur Verhandlungsführung als unzulässig angesehen und die Revision des Beklagten zurückgewiesen.

    Ob sich indes die Schlussfolgerung, "allein schon" aus der nicht an "§ 60 Abs. 1 ArbGG" (§ 60 Abs. 4 Satz 3 ArbGG) orientierten Aufgabenerledigung ergebe sich, dass die Kenntnisse des Prozessrechts nicht ausreichend seien, noch in einer sachbezogenen Wertung erschöpft oder doch zu einer persönlichen Herabsetzung des Richters führt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 4.6.2009 - RiZ (R) 5/08 -, juris Rn. 18), ist durchaus fraglich.

  • BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
    Andere Amtsträger als der Dienstvorgesetzte können mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Dienstaufsicht im Einzelfall nur in der Weise beauftragt werden, dass sie mit inhaltlich ganz bestimmten Weisungen für die zu treffende Maßnahme zu versehen sind, die eine eigene Entscheidung über das "Ob" und "Wie" ausschließen und den Beauftragten jedenfalls nur als ausführendes und nicht als entscheidendes Organ in Erscheinung treten lassen (vgl. BGH, Urt. v. 12.5.2011 - RiZ(R) 4/09 - juris Rn. 32 und Urt. v. 4.3.2015 - RiZ (R) 4/14 - juris Rn. 38).

    Auch bei der dienstlichen Beurteilung eines Richters handelt es sich um eine Maßnahme der Dienstaufsicht, die allein von demjenigen vorgenommen werden kann, dem die entsprechende Befugnis zur Dienstaufsicht zusteht (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.2015, a. a. O., juris Rn. 41).

  • BVerfG, 22.10.1974 - 2 BvR 147/70

    Richterliche Unabhängigkeit und Dienstaufsicht im Bereich der

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
    Allenfalls indirekt kann aus der Formulierung "Spitze der Exekutive" (vgl. BGH, Urt. v. 10.8.2001, a.a.O., Rn. 35; zu dieser Formulierung vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 22.10.1974, 2 BvR 147/70, BVerfGE 38, 139, 151 und 152) geschlossen werden, dass der Bundesgerichtshof an seiner Auffassung zur Zuständigkeit des Ministers oder des Vertreters im Amt festhält.

    Zwar sind dienstaufsichtliche Befugnisse in der Hand der obersten Landesbehörde, der Spitze der Exekutive gegenüber den Richtern, an sich keine Beeinträchtigung der persönlichen Unabhängigkeit, solange sie sich im Rahmen des § 26 DRiG halten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1974 - 2 BvR 147/70 - juris Rn. 47).

  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
    In der Ministerialinstanz liegt die Dienstaufsicht über Richter allein in der Hand des Ministers oder in der seines Vertreters im Amt (vgl. Rspr. des BGH, Dienstgericht des Bundes, Urt. v. 9.3.1967, RiZ (R) 2/66, BGHZ 47, 275, 284, Urt. v. 11.2.1969, RiZ (R) 5/68, BGHZ 51, 363, 370, Urt. v. 21.10.1982, RiZ (R) 6/81, BGHZ 85, 145, 151f und 158f, Urt. v. 31.1.1984, RiZ (R) 4/83, zitiert nach juris Rn. 17; BayVGH, Beschl. v. 26.8.1993, DGH 26/93, zitiert nach juris Rn. 4).

    Im Hinblick auf den Hilfsantrag wird indes darauf hingewiesen, dass die Verhandlungsführung eines Richters in den Kernbereich der richterlichen Tätigkeit fällt und daher für die Dienstaufsicht kein Raum ist (vgl. BGHZ 47, 275, 287; 57, 344, 350), solange sich der betreffende Richter nicht offensichtlich prozessordnungswidrig verhält (vgl. BGH, Urt. v. 31.1.1984 - RiZ (R) 3/83 - juris Rn. 12).

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 4/83

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine schriftliche

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
    In der Ministerialinstanz liegt die Dienstaufsicht über Richter allein in der Hand des Ministers oder in der seines Vertreters im Amt (vgl. Rspr. des BGH, Dienstgericht des Bundes, Urt. v. 9.3.1967, RiZ (R) 2/66, BGHZ 47, 275, 284, Urt. v. 11.2.1969, RiZ (R) 5/68, BGHZ 51, 363, 370, Urt. v. 21.10.1982, RiZ (R) 6/81, BGHZ 85, 145, 151f und 158f, Urt. v. 31.1.1984, RiZ (R) 4/83, zitiert nach juris Rn. 17; BayVGH, Beschl. v. 26.8.1993, DGH 26/93, zitiert nach juris Rn. 4).

    Auch insoweit spricht für die Wahrnehmung der Dienstaufsicht gegenüber Richtern auf Ministeriumsebene allein durch den Minister oder seinen Vertreter die verfassungsrechtliche Stellung der Richter (vgl. BGH, Urt. v. 31.1.1984 - RiZ (R) 4/83 - Rn. 17 m. w. N.).

  • Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
    Das Dienstgericht hat mit Urteil vom 11.4.2013 - 66 DG 7/11 - zwei Formulierungen der Beurteilung für unzulässig erklärt und den Antrag im Übrigen zurückgewiesen.

    Insoweit stellt das Gericht seine Einschätzung im Urteil vom 11.4.2013 - 66 DG 7/11- (Urteilsabdruck Seite 16 oben) ausdrücklich in Frage.

  • BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81

    Maßnahmen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
    In der Ministerialinstanz liegt die Dienstaufsicht über Richter allein in der Hand des Ministers oder in der seines Vertreters im Amt (vgl. Rspr. des BGH, Dienstgericht des Bundes, Urt. v. 9.3.1967, RiZ (R) 2/66, BGHZ 47, 275, 284, Urt. v. 11.2.1969, RiZ (R) 5/68, BGHZ 51, 363, 370, Urt. v. 21.10.1982, RiZ (R) 6/81, BGHZ 85, 145, 151f und 158f, Urt. v. 31.1.1984, RiZ (R) 4/83, zitiert nach juris Rn. 17; BayVGH, Beschl. v. 26.8.1993, DGH 26/93, zitiert nach juris Rn. 4).

    Vielmehr ist erforderlich, dass der Minister oder sein Vertreter im Amt den Inhalt der Entscheidung gegenüber dem mit der Abfassung beauftragten Amtsträger von vornherein schon so festlegen, dass diesem kein eigener Beurteilungsspielraum verbleibt, sondern lediglich die sprachliche Fassung überlassen ist (vgl. BGH, Urt. v. 21.10.1982, a.a.O. Seite 151f für die Erteilung eines Dienstzeugnisses).

  • BGH, 11.02.1969 - RiZ(R) 5/68

    Dienstgerichtlich nachprüfbare Maßnahmen gegen Richter

    Auszug aus Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
    In der Ministerialinstanz liegt die Dienstaufsicht über Richter allein in der Hand des Ministers oder in der seines Vertreters im Amt (vgl. Rspr. des BGH, Dienstgericht des Bundes, Urt. v. 9.3.1967, RiZ (R) 2/66, BGHZ 47, 275, 284, Urt. v. 11.2.1969, RiZ (R) 5/68, BGHZ 51, 363, 370, Urt. v. 21.10.1982, RiZ (R) 6/81, BGHZ 85, 145, 151f und 158f, Urt. v. 31.1.1984, RiZ (R) 4/83, zitiert nach juris Rn. 17; BayVGH, Beschl. v. 26.8.1993, DGH 26/93, zitiert nach juris Rn. 4).

    Das könnte indessen nur in der Weise zulässig sein, dass der Amtsträger mit inhaltlich ganz bestimmten Weisungen für die zu treffenden Maßnahmen versehen wird, die eine eigene Entscheidung über das "Ob" und "Wie" ausschließen und den Beauftragten jedenfalls nur als ausführendes und nicht als entscheidendes Organ in Erscheinung treten lassen (vgl. BGH, Urt. v. 11.2.1969, a.a.O.).

  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

  • OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03

    dienstliche Beurteilung, Prüfungsvermerk, Beurteilungsmaßstab, gleichmäßige

  • BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71

    Dienstleistungszeugnis für Richter

  • BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 2/04

    Prüfung einer Eignungsbeurteilung

  • BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09

    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten

  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 4/13

    Grenzen der dienstlichen Beurteilung bzgl. eines Richters; Zulässigkeit einer

  • OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13

    Beurteilung; Richter; Voreingenommenheit

  • DGH Bayern, 26.08.1993 - DGH 26/93
  • Richterdienstgericht Sachsen, 14.07.2014 - 66 DG 1/12
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht